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Versicherung

Haftpflichtversicherung

Wir empfehlen Ihnen, für Ihr Kind eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, denn nach 7 der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchO) 2009 haftet eine Schülerin oder ein Schüler gegenüber dem Schulträger für Schäden am Schulvermögen.

Unfallversicherung

Einverständniserklärung "Verlassen der Schule bei vorzeitig beendetem Unterricht"

Die folgenden Ausführungen betreffen alle Schülerinnen und Schüler der Integrierten Gesamtschule

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz wird gemäß den geltenden Bestimmungen gewährt.

Er erstreckt sich auf den Unterricht (einschließlich der Pausen) und alle anderen schulischen Veranstaltungen, wie Klassenausflüge, Schulfahrten, Tätigkeiten in der SV, Mitarbeit bei der Schülerzeitung oder in anderen Arbeitsgemeinschaften, Betriebspraktikum usw., sowie auf dem direkten Weg zu und von der Schule oder dem Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

Nach der Schulordnung stehen Schülerinnen und Schüler bis zum Ende des Unterrichts grundsätzlich unter der Aufsicht der Schule und dürfen das Schulgelände nicht verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Schulgelände verlassen.

Alle Eltern sind durch den Stundenplan über die Unterrichtszeit unterrichtet, d. h. es ist bekannt, wann für den Schüler jeweils der Unterricht schließt. Bei unvorhersehbaren Erkrankungen von Lehrkräften oder aus anderen nicht voraussehbaren Gründen kann es vorkommen, dass der Unterricht vorzeitig beendet werden muss.

Bei vorzeitiger Beendigung des Unterrichts können Schülerinnen und Schüler mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten das Schulgelände früher verlassen. Sofern das Kind bei vorzeitig beendetem Unterricht das Schulgelände entsprechend früher verlassen darf, muss dazu der Schule das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegen.

Der Unfallversicherungsschutz bleibt natürlich bestehen, wenn sich Ihr Kind auf den direkten Weg nach Hause begibt. Den Schülerinnen und Schülern der 5. Klassen wurden die Einverständniserklärungen bereits ausgehändigt.